Beschreibung
Im September oder Oktober 2022 sollen alle Arbeitnehmer (auch Minijober(geplant)) und alle Selbständigen eine Energiepauschale über den Arbeitgeber erhalten. Dadurch sollen die Bürger und Bürgerinnen schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlastet werden. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschale mit der Entgeltabrechnung an die Arbeitnehmer aus und „holt sich das Geld“ über einen Lohnsteuer-Einbehalt zurück.
Dieser Kurs informiert Sie frühzeitig mit folgenden Vorteilen:
- jederzeit einsteigen
- Sie erhalten die Informationen über die Umsetzung in Lexware lohn+gehalt für den Zeitraum ab September 2022
- Sie können sich frühzeitig auf die neue Anforderung vorbereiten
- Sie bekommen die neuen Informationen zur Anwendung und Umsetzung der neuen Regeln über den Zeitraum bis zum Oktober 2022 fortlaufend zur Verfügung gestellt
In diesem Kurs erhalten Sie die folgenden Informationen:
- Grundlage der Energiepreispauschale (EPP) – die neue §§ 112 ff. AO
- Voraussetzungen für Arbeitnehmer und Selbständige
- Auszahlungsmonat
- Anwendung bei Minijobern
- Nachweis: erstes Dienstverhältnis
- Anwendung bei Midijobber
- Anwendung bei Azubis
- Anwendung bei „normalen“ Arbeitnehmern – PGS 101
- Berücksichtigung beim Mindestlohn
- Ablauf: Entnahme der Pauschale aus der einzubehaltenden Lohnsteuer
- Ablauf: Was ist wenn die Energiepreispauschale (EPP) höher ist als die einzubehaltende Lohnsteuer?
- Umsetzung in Lexware lohn+gehalt
- Lohnarten
- Entnahme aus der einzubehaltenden Lohnsteuer
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